Rechtsprechung
VG Saarlouis, 24.11.2006 - 6 K 186/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestehen einer Gebührenpflicht für bei Sonderaktionen verkaufte Rundfunkgeräte ohne Vorführung derselben; Definition des Begriffs "Rundfunkteilnehmer" im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrages (RGebStV); Anforderungen an das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgeräts ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verkauf von Rundfunkgeräten bei Aldi begründet keine Rundfunkgebührenpflicht - Originalverpackte Empfangsgeräte stehen nicht zum Empfang bereit
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2005 - 12 A 10203/05
Zur Rundfunkgebührenpflicht von Lebensmitteldiscountern: ALDI muss keine …
Auszug aus VG Saarlouis, 24.11.2006 - 6 K 186/05
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. Juli 2005 - 12 A 10203/05 -, HessVGH, Beschluss vom 27.06.2006 -10 UE 43/06 -.OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 18. Juli 2005 - 12 A 10203/05 - und vom 4. November 2004 - 12 A11402/04 -, HessVGH a.a.O.
- VGH Hessen, 27.06.2006 - 10 UE 43/06
Keine Rundfunkgebührenpflicht für Unternehmen, die gewerbsmäßig Rundfunkgeräte …
Auszug aus VG Saarlouis, 24.11.2006 - 6 K 186/05
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. Juli 2005 - 12 A 10203/05 -, HessVGH, Beschluss vom 27.06.2006 -10 UE 43/06 -.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2005 - 16 B 183/05
Entziehung einer Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen …
Der sinngemäß gestellte Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung der Klage 6 K 186/05 VG Arnsberg gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 25. November 2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19. Januar 2005 wiederherzustellen und den Antragsgegner zu verpflichten, ihm - dem Antragsteller - seinen Führerschein wieder auszuhändigen, kann nach dem gegenwärtigen Stand des Verfahrens keinen Erfolg haben, weil die nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO gebotene Interessenabwägung zu seinen Ungunsten ausfällt.